Von wem bekomme ich ein Rezept?
Logopädische Störungsbilder (-> Therapieangebot) können nur auf Verordnung eines Arztes behandelt werden. Die Therapie wird vom Arzt verordnet und ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Verordnende Ärzte, mit denen wir zusammen arbeiten, sind z.B.
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Hausärzte
- Phoniater ( für Stimme) / Pädaudiologen
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- sowie entsprechende Kliniken und sozialpädiatrische Zentren.
Wie mache ich einen Termin aus?
Rufen Sie uns am besten einfach an oder schicken Sie uns eine Mail. In unseren Telefonsprechzeiten erreichen Sie uns direkt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns kurz fassen oder nicht persönlich ans Telefon gehen, solange wir uns in Therapie befinden. Wir rufen Sie gern umgehend zurück, um Näheres zu besprechen. Wir möchten uns dem jeweiligen Patienten ungeteilt widmen und legen Wert auf eine weitgehend ungestörte ruhige Therapiesituation!
Kann mein Rezept verfallen?
Eine Verordnung für Logopädie muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bei späterem Beginn bitten Sie den Arzt VOR Therapiebeginn, das Rezept mit aktuellem Datum neu auszudrucken.
Wie lange dauert die Therapie?
Meist finden wöchentlich 1-2 Sitzungen à 45 Minuten statt; es gibt jedoch auch andere Varianten – je nach Störungsbild und Verordnung. Wieviele Sitzungen verordnet werden, hängt von der Art der Beeinträchtigung und dem Therapieverlauf ab.
Wo findet die Therapie statt?
Grundsätzlich finden die Sitzungen in unserer Praxis statt. Sie ist barrierefrei erreichbar und hat einen Parkplatz für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Bewegungseinschränkungen direkt vor dem Haus.
Sie oder Ihr Angehöriger können nicht in die Praxis kommen? Gern führen wir auch Hausbesuche durch, wenn sie vom Arzt verordnet wurden.
Kinder mit laufender Integrationsmaßnahme behandeln wir in Einvernehmen mit den Eltern auch in der jeweiligen Einrichtung, sofern dort ein entsprechender Raum zur Verfügung steht.
Wie läuft die Therapie ab?
Anfangs führen wir eine eingehende Diagnostik und Beratung durch. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Therapieplan erstellt. Kinder bleiben nach gelungenem Kontaktaufbau auch allein in der Therapie, während die Begleitperson sich entspannen oder etwas erledigen kann.
Am Ende der Sitzung informieren Sie jeweils wir über die Inhalte und mögliche Übungen für zu Hause. Auch Elternberatungsstunden gehören in größeren Abständen und jederzeit auf Wunsch zur Therapie.
Für das Vorankommen des Patienten ist in vielen Fällen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit eine sinnvolle Unterstützung. Nach Absprache arbeiten wir gern zusammen mit anderen Therapeuten und Personen, die für die sprachliche und Gesamtentwicklung des Patienten bedeutsam sind:
- Lehrkräfte
- ErzieherInnen
- Ergo- bzw. Physiotherapeuten
- Trainer
- Großeltern usw.
In welchem Alter findet logopädische Behandlung statt?
Je nach Beeinträchtigung von 0-99 Jahren!
Bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten beginnt die Therapie z.B. schon nach der Geburt; Sprachentwicklungsstörungen werden häufig ab einem Alter von 3-4 Jahren behandelt.
Sprachförderung und Verbesserung von Kommunikation sind in jedem Alter sinnvoll und werden an die individuellen Möglichkeiten des Patienten angepasst!
Wer zahlt die Behandlung und was kostet sie mich?
Erwachsene haben einen Eigentanteil zu entrichten ( 10% der Behandlungskosten + Rezeptgebühr von € 10,-).
Privat Versicherte bekommen von uns eine Rechnung gestellt und reichen diese bei ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle ein. Die aktuellen Tarife erfahren Sie von uns zum Behandlungsbeginn.